Allgemeine Geschäftsbedingungen der EISENHUTH-MK GmbH, 58730 Fröndenberg
Stand 01.10.2016
Als Dienstleister erbringen wir Hebe-, Transport- und Montageleistungen.
Allen unseren Geschäften liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende Vorschriften des nationalen und internationalen Rechts entgegenstehen.
Für alle geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen werden nur Vertragsinhalt, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden.
Bestandteile unserer AGB sind:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten
(AGB-BKS Kran und Transport 2013, Stand 01.10.2013) - BSK-Montagebedingungen (BSK Montage 2008)
- ADSp- Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2016
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungsbeschreibung.
Kommt der Vertrag dadurch zustande, dass eine Bestellung des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung von uns angenommen wird, so ist die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungsbeschreibung maßgeblich.
Im Fall von De- und Remontage von Maschinen und Anlagen (Verlagerung/Umzug) basieren alle unsere Angebote auf einer Remontage 1:1. Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten sowie Austausch- und/oder
Ersatzteile werden zusätzlich berechnet.
Im Falle gänzlicher oder teilweise verweigerter oder verschobener Durchführung des Vertrages bezahlt der Vertragspartner eine von EISENHUTH-MK GmbH nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu bestimmende Vertragsstrafe.
Für Kranarbeiten und Transportleistungen mit eigenen, geleasten oder gemieteten Hebezeugen und Transportmitteln gelten die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITEN (AGB BSK Kran und Transport 2013, Stand 01.10.2013).
Unsere Haftung ist unter Punkt 15 definiert.
Für Montageleistungen gelten die BSK-MONTAGEBEDINGUNGEN (BSK-Montage 2008)
Für speditionelle Tätigkeiten (z.B. die Besorgung von Güterversendung) gelten die ALLGEMEINEN DEUTSCHEN SPEDITEURBEDINGUNGEN (ADSp 2016).
Unsere Haftung ist ab §2ff definiert.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Transportrechts.
Sollte der Auftraggeber einen höheren Haftungsbeitrag wünschen, ist dies schriftlich anzuzeigen.
Die damit verbundene Erhöhung der Deckungssumme bei der betroffenen Versicherung wird entsprechend zusätzlich
berechnet.